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Neues Energiegesetz im Kanton St. Gallen seit 1. Juli 2021

Das neue Energiegesetz hat das Ziel, CO₂-Emissionen zu reduzieren. Davon profitieren unsere nachfolgenden Generationen genauso wie die Umwelt.

Das sieht das Energiegesetz vor: Alle Liegenschaften, deren Bau vor dem 1. Januar 1991 bewilligt wurde, müssen beim Ersatz der Gasheizung einen Anteil erneuerbare Energien nachweisen. Im Kanton St. Gallen gilt Biogas als erneuerbare Energie.

 

In diesem Video beantworten wir in vier Minuten diese Fragen:

  • Was bedeutet das neue Energiegesetzt für mich als Immobilienbesitzer*in?
  • Welchen Einfluss hat das Gesetz auf meine Liegenschaft?
  • Was muss ich bei einer Heizungssanierung beachten?

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